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Begleitende Hilfen im Brufleben sind: Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes & deren Erhaltung & Erweiterung (Weiterbildung) Diese Hilfen können Schwerbehinderte & Gleichgestellte erhalten.
Kündigungsschutz:
Schwerbehinderte & Gleichgestellte dürfen ohne die Zustimmung des ifd nicht gekündigt werden , es sei den das Arbeitsverhältnis liegt unter 6 Monate ( Probezeit) Der Kündigungsschutz gilt auch , wenn der Arbeitgeber nicht nach Behinderung fragt , sollte er fragen sollte man auch ehrlich antworten man macht sich sonst strafbar!!! Weitere Infos erhaltet Ihr über diese beiden Links. http://www.beepworld.de/members41/jessikagrizabella/psychosoziales.htm
Ab einen GdB von 50% hat man Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub im Jahr.
http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html
Steuerliche Pausch-& Freibeträge sind abhängig vom festgestellten GdB. Sie stehen auch schon Gleichgestellten zu.(ab 30%)
Siehe hier:
http://www.beepworld.de/members41/jessikagrizabella/behinderten-grade.htm
Hier findet Ihr auch infos zum Thema :Früher in Rente bei Behinderung.(Link Behinderten Grade)
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